Steuersysteme in Europa

Steuersysteme in Europa

In einer Reihe von Ländern werden auch bestimmte Vereinigungen von Bürgern als Steuersubjekt betrachtet. In Großbritannien beispielsweise zählen zu den Einzelpersonen neben den Bürgern auch Verbände, Partnerschaften, Gemeinschaften und Gewerkschaften.

Ein weiteres Kriterium für die Notwendigkeit, Steuern auf das Einkommen im Land zu zahlen, ist der Grad der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen einem potenziellen Steuerzahler und dem Staat. Es gibt zwei Hauptansätze, um die Grenzen der Ausbreitung der Steuerpolitik zu bestimmen.

  • Das Territorialitätsprinzip beruht auf den Besteuerungsobjekten, die auf dem Staatsgebiet entstehen, unabhängig von der nationalen oder rechtlichen Zugehörigkeit der Subjekte (Einkünfte, die auf dem Staatsgebiet oder aus Quellen in einem bestimmten Land stammen).
  • Das Ansässigkeitsprinzip beruht auf der Besteuerung von Gegenständen von Personen, die den Status einer steuerlichen Ansässigkeit in einem bestimmten Staat haben, unabhängig von der Quelle und dem Ort des Einkommens.
Wer gilt als Steuerinländer?

Bei der Einkommensteuer verfolgen die meisten EU-Länder gleich zwei Ansätze. Sie werden auf der Grundlage der Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes einer Person verwendet. Die Kriterien, nach denen dieser Status vergeben wird, werden jedoch von den Gesetzen unterschiedlich ausgelegt.

In den Ländern der Europäischen Union ist das häufigste Kriterium der Ort der physischen Präsenz. Eine Person erwirbt den Status eines Steuerinländers, wenn sie sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit während eines bestimmten Zeitraums (in der Regel 183 Tage pro Jahr) tatsächlich auf dem Gebiet dieses Staates aufgehalten hat.

Das Kriterium der tatsächlichen Anwesenheit ist in Italien, Spanien, Portugal, Deutschland, Bulgarien, Ungarn und anderen Ländern gültig. Es ist bemerkenswert, dass in Italien und Spanien darüber hinaus das Kriterium des "Zentrums lebenswichtiger Interessen" verwendet wird. In Slowenien, Polen und Portugal werden beide Kriterien verwendet, um den Status einer Person zu bestimmen: "Ort des gewöhnlichen Aufenthalts" und "Mittelpunkt der Lebensinteressen".

Auch die Kategorien der Steuersubjekte sind in den europäischen Ländern unterschiedlich. Es lassen sich drei Ansätze unterscheiden.

  1. Gegenstand der Besteuerung ist jede natürliche Person mit einem eigenen Einkommen, unabhängig von ihrem Familienstand (Italien, Österreich, Frankreich, Slowenien, Slowakei, Polen, Litauen und Lettland).
  2. Gegenstand der Besteuerung ist ein Ehepaar, dessen Einkommen als gemeinsames Einkommen betrachtet wird (Portugal, Luxemburg und Malta). In Deutschland, Spanien, Irland und Norwegen haben die Ehegatten das Recht, zwischen individuellen und gemeinsamen Erklärungen zu wählen.
  3. Gegenstand der Besteuerung ist die Familie, die im Allgemeinen als eine Gruppe von Personenbetrachtet wird, die zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen.
Welches Einkommen wird besteuert?

In den EU-Ländern gibt es auch einige Unterschiede bei der Definition des Besteuerungsgegenstandes sowie bei der Bildung der Bemessungsgrundlage.

So werden in den Niederlanden die Einkünfte von Privatpersonen in drei Kategorien unterteilt: Berufseinkünfte, Einkünfte aus erheblicher Beteiligung an einer Organisation, Einkünfte aus Investitionen und Investitionen.

In Ungarn wird die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Lohnarbeit, Unternehmen, Renten, Zinsen auf Einlagen, Dividenden und Mieteinnahmen erhoben.

Die Besteuerung des persönlichen Einkommens kann sowohl progressiv als auch pauschal erfolgen. Die Wahl dieser oder jener Skala hängt direkt von der Steuerpolitik des Staates und dem gewählten Prinzip - "Neutralität" oder "Fairness und Gleichheit" - ab.

Der progressive Steuersatz wird in Ländern wie Schweden, Portugal, Frankreich, Holland, der Schweiz, Griechenland, Spanien, Großbritannien, Luxemburg, Zypern, Malta und Polen festgelegt.

Der feste Zinssatz wird in Litauen, Lettland, Estland, der Slowakei, Rumänien und Ungarn angewendet.

LandSteuerHinweis
Ungarn15%Einschließlich Einkommen aus Dividenden und Bankeinlagen.
Tschechisch15%Auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Unternehmertum - 7%.
Estland20%Some retirement benefits are subject to 10% income tax. There are no local taxes on income.
Litauen 20% – 32%für Einkünfte, die 104277,6 EUR übersteigen, und zwar:
• für Einkommen im Zusammenhang mit einer Beschäftigung;
• für Zahlungen an Mitglieder des Rates oder des Aufsichtsrates;
• für Einkünfte aus Urheberrechtsverträgen;
• für Einkommen aus einem zivilrechtlichen Vertrag.

Ausschüttungserträge werden pauschal mit 15% besteuert.
Das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit wird auf der Grundlage der Höhe des Einkommens besteuert.
Andere, oben nicht genannte Einkünfte werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 15% besteuert.
Für Einkommen, die 148.968 EUR übersteigen, gilt ein persönlicher Einkommensteuersatz von 20%.
Es gibt keine lokalen oder provinziellen Einkommenssteuersätze.
Slowakei19% bis zu 36367,76 EUR
25% für den Betrag über
Dividendeneinkünfte werden mit einem Satz von 7% besteuert.
Kapitalgewinne sind in einer bestimmten Bemessungsgrundlage enthalten, die mit einem Satz von 19 % besteuert wird.
Es gibt keine lokalen Steuern auf das persönliche Einkommen.
SchweizBis zu 11,5% + kantonale SätzeDer effektive Einkommenssteuersatz im Kanton Genf beträgt bei einem Einkommen von 6.000 CHF pro Monat 12,20%, bei einem Einkommen von 20.000 CHF pro Monat - 26,15%.
Lettland20.0-31.4%Bis zu 20004 EUR - 20,0%.
20005-62800 EUR – 23.0%.
Mehr als 62.800 EUR - 31,4%.
Kapitalgewinne werden mit einem Satz von 20,0% besteuert.
Polen18-32%Einkünfte bis zu 8000 PLN werden nicht besteuert.

Italien 23-43%Bis zu 15000 EUR - 23%.
15000-28000 EUR – 27%.
28001 – 55,000 EUR – 38%.
55001 – 75,000 EUR – 41%.
Mehr als 75 001 EUR - 43%.
Regionale Steuern (je nach Region zwischen 0,70 und 3,33%) und Gemeindesteuern (zwischen 0,0 und 0,9%) werden zur Einkommensteuer hinzugerechnet.
Frankreich0-45%+ 3% für den Teil des Einkommens, der 250.000 EUR für eine Person übersteigt;
+ 3% für den Teil des Einkommens, der 500.000 EUR für ein verheiratetes Paar übersteigt;
+ 4% für den Teil des Einkommens, der 500.000 EUR für eine Person übersteigt;
+ 4 % für den Teil des Einkommens, der 1 Million Euro für ein verheiratetes Paar übersteigt.
+ Sonderzuschläge zur Sozialversicherung für Einwohner des Landes - 17,2%.
Deutschland14-45%Bis zu 9407 EUR - 0%.
9408-14532 EUR – 14-24%.
14533-57051 EUR – 24-42%.
57052-270500 EUR – 42%.
Mehr als 270.500 EUR - 45%.
+ 5,5% Solidaritätszuschlag - wird als Prozentsatz aller individuellen Einkommenssteuern erhoben.
Kirchenmitglieder zahlen Kirchensteuer als Ergänzung zu ihrer Einkommensteuer. Der Satz beträgt 8-9%, je nach Standort.
Spanien19-45%Bis zu 12450 EUR - 9,5%
Bis zu 20200 EUR - 12,0%
Bis zu 35200 EUR - 15,0% 
Bis zu 60.000 EUR -18,5%
Über 60.000 EUR - 22,5%

Die Zinsabschlagsteuer wird zu den folgenden Sätzen besteuert:
• 19% auf die ersten 6000 EUR des zu versteuernden Einkommens;
• 21% für die nächsten EUR 6.000-50.000 des steuerpflichtigen Einkommens;
• 23% für jeden Betrag über 50.000 EUR.

Das steuerpflichtige Einkommen der Ersparnis besteht aus:
• Dividenden und andere Einkünfte aus dem Besitz von Aktien von Unternehmen;
• Zinsen und andere Einkünfte aus der Übertragung des Eigenkapitals des Steuerpflichtigen an Dritte;
• Kapitalgewinne aus der Übertragung von Vermögenswerten.
Slowenien16-50%Bis zu 8500 EUR - 16%.
8500-25000 EUR – 26%.
25000-50000 EUR – 33%.
50,000-72,000 EUR – 39%.
Mehr als 72000 EUR - 50%.
Kapitalgewinne, Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen werden mit einem Pauschalsatz von 27,5% besteuert.
Vereinigtes Königreich20-45%Bis zu 37500 GBP - 20%.
37501-150000 GBP – 40%.
Mehr als 150.000 GBP - 45%.
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Beratung zum Steuerrisiko

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Verwaltung und Betreuung von gültigen Versicherungsverträgen

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    Wir analysieren den Versicherungsvertrag und erläutern unserem Kunden die im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen, klären ihn über die Zahlung der Versicherungsentschädigung gemäß den Vertragsbedingungen auf, um mögliche Risiken und Verluste auf Seiten des Kunden auszuschließen.

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    Unsere Experten analysieren und optimieren die steuerlichen Auswirkungen der persönlichen Einkommenssteuer im Rahmen der internationalen Besteuerung.
    Wir beraten und unterstützen Kunden in internationalen Steuerfragen, unterstützen bei der Transparenz internationaler Transaktionen, interpretieren und wenden Doppelbesteuerungsabkommen an, erstellen eine Steuerdiagnose der aktuellen Struktur/des aktuellen Modells, um potenzielle Risiken zu identifizieren und einen grundlegenden Ansatz für das sich verändernde steuerliche Umfeld zu entwickeln, usw.

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    Unsere Experten führen eine Marktstudie über Versicherungsgesellschaften durch, um dem Kunden die wichtigsten Informationen zu liefern. Heute ist der Markt mit Versicherungsgesellschaften übersät, und das Wichtigste ist, bei der Auswahl keinen Fehler zu machen und alle Vor- und möglichen Nachteile genau zu analysieren, um die für den Kunden profitabelste Option zu wählen.
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    Unsere Spezialisten beraten Sie auf dem Gebiet der Steuern und verfügen über die entsprechende Ausbildung und Erfahrung in der Anwendung der Gesetzgebung.
    Die Steuergesetzgebung ist vielschichtig und beinhaltet viele Nuancen. Daher ist es besser, diese Arbeit Profis anzuvertrauen. Daher werden unsere Experten Ihnen eine Lösung anbieten, mit der Sie Ihr Ziel erreichen und gleichzeitig die steuerlichen Risiken minimieren.

    Einkommenserklärung

    Eine Einkommenserklärung ist ein offizielles Dokument, in dem eine natürliche Person die Höhe der im Berichtszeitraum erhaltenen Einkünfte und die davon einbehaltenen Steuern angibt, sowie Einkünfte aus Investitionstätigkeiten und andere Einkünfte, von denen bei der Zahlung keine Steuern einbehalten werden.
    In der Erklärung müssen Sie auch Informationen über Ihr eigenes unbewegliches (bewegliches) Vermögen und über das zur Miete überlassene Vermögen angeben. Es ist besser, die Vorbereitung der Erklärung unseren Fachleuten mit Wissen und Erfahrung anzuvertrauen. Wir werden in der Lage sein, auf professionellem Niveau eine Gewinn- und Verlustrechnung für eine Einzelperson zu erstellen.

    Beratung in steuerrechtlichen Fragen außerhalb des Landes

    Die Steuergesetzgebung stellt einen der dynamischsten Rechtszweige dar, der von den Steuerzahlern eine ständige Konzentration der Steuern verlangt. Wenn es um die Steuergesetzgebung außerhalb des Landes geht, wird es ohne die Hilfe eines Spezialisten noch viel schwieriger.
    Unsere Experten verfolgen ständig die Änderungen in den Steuergesetzen der verschiedenen Länder und wie diese oder jene Norm von den Steuerbehörden in der Praxis ausgelegt und angewendet wird. Das Steuersystem erfordert gründliche Kenntnisse und eine tägliche Überwachung der Änderungen und Aktualisierungen.
    Wenn Sie sich an unsere Spezialisten für Steuerrecht im Ausland wenden, erhalten Sie eine hochqualifizierte Antwort in Bezug auf die Theorie der Gesetzgebung und die Rechtspraxis.

    Optimierung der Steuerabgaben

    Die Steueroptimierung ist das Herzstück der Steuerplanung. Es handelt sich um organisatorische Maßnahmen, die im Rahmen der geltenden Gesetzgebung durchgeführt werden. Bei der Steueroptimierung geht es um die Minimierung von Steuerzahlungen (kurz- und langfristig) sowie um die Vermeidung von Geldstrafen durch die Finanzbehörden.
    Dies wird durch die korrekte Berechnung und rechtzeitige Zahlung von Steuern erreicht.
    Um ein Ergebnis zu erzielen, überprüfen unsere Spezialisten die Besteuerungsschemata, beseitigen Systemfehler in der Steuerbuchhaltung und stellen die erforderliche Qualität der Dokumente sicher, führen eine legale Steuerminimierung durch, bewerten Risiken bei der Anwendung von Optimierungsschemata usw.

    Vorgerichtliche und gerichtliche Beilegung von Steuerstreitigkeiten

    Eine instabile Steuergesetzgebung führt zu einer unangemessen hohen Zahl von Streitigkeiten zwischen dem Steuerzahler und den Steuerbehörden. Oft ändert sich die Steuergesetzgebung schnell und der Kunde versteht nicht immer, ob die Anforderungen und Maßnahmen der Steuerbehörden legitim sind, ob sie erfüllt werden müssen oder ob es noch eine Möglichkeit gibt, seine Rechte zu verteidigen.
    Unser Experte ist die Person, die genau weiß, welche Rechte und Pflichten der Steuerzahler, das Finanzamt und die Strafverfolgungsbehörden haben. Er prüft die Beziehung zwischen dem Steuerzahler und der Steuerbehörde im Rahmen des Verhältnisses ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten und ist in der Lage, rechtzeitig ein Gleichgewicht zwischen ihnen zu finden und dabei unangemessenen Druck auf den Kunden zu vermeiden. Die Aufgabe unseres Spezialisten ist es, einen Steuerstreit beizulegen, bei der Entscheidungsfindung zu helfen und die Risiken für Sie zu minimieren.

    Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen

    Die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen gehört zu den schwierigsten Verfahren. Das Ausfüllen des Berichts durch Einzelpersonen basiert auf Angaben zum Einkommen. Selbst der kleinste Fehler hat schwerwiegende Folgen - von der Ungültigerklärung der Informationen und Geldstrafen bis hin zur strafrechtlichen Haftung bei wissentlicher Angabe falscher Informationen.
    Unsere Experten bieten professionelle Dienstleistungen für die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen in kürzester Zeit.
    Wir berücksichtigen viele Nuancen - Steuerregelung, Steuersystem und andere Parameter. Mit der Hilfe erfahrener Spezialisten können Sie Fehler vermeiden und Dokumente von den Regulierungsbehörden zurücksenden.

    Beilegung von Steuerstreitigkeiten

    Wir sind davon überzeugt, dass Steuerstreitigkeiten wirksam beigelegt werden können.
    Trotz des Steuerstreits muss die Beziehung zu den Steuerbehörden immer professionell bleiben. Unser Ansatz zur Lösung von Steuerstreitigkeiten basiert auf der einzigartigen Erfahrung unserer Steuerteam-Mitglieder, die zahlreiche komplexe Steuerfälle für unsere Kunden bearbeitet haben.
    Unsere Spezialisten verfassen Einsprüche gegen Steuerprüfungsakte und bieten Ihnen während des Verfahrens eine umfassende steuerliche und rechtliche Unterstützung.

    Rückerstattung von zu viel gezahlten/eingetriebenen Steuerbeträgen aus dem Haushalt

    Viele von uns waren mindestens einmal in ihrem Leben mit Situationen konfrontiert, in denen sie durch eigene Unachtsamkeit oder durch den Zufall anderer Umstände irrtümlich Geld in den Staatshaushalt eingezahlt oder in falscher Höhe bezahlt haben. Dabei kann es sich um staatliche Gebühren für die Erbringung von Dienstleistungen durch staatliche Stellen, um Bußgelder oder die einfache Zahlung von Versorgungsleistungen handeln.
    Die Rückerstattung irrtümlich oder zu viel gezahlter Geldbeträge ist möglich und unsere Spezialisten helfen Ihnen dabei. Dazu erstellen und übermitteln wir einen korrekt ausgearbeiteten Antrag auf einen fehlerhaften und/oder zu viel gezahlten Betrag, in dem wir einen Überblick über die Informationen für die erfolgreiche Durchführung des Verfahrens geben.

    Erstattung der Mehrwertsteuer

    In allen EU-Ländern können Sie die Mehrwertsteuer auf im Ausland gezahlte Waren und Dienstleistungen zurückerstatten.
    Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung der von Ihnen gezahlten Mehrwertsteuerrückerstattung, automatisieren den gesamten Prozess und übernehmen die vollständige Registrierung aller bürokratischen Formalitäten.

    Analysis of the contract form

    Legal analysis of the insurance contract. A qualified audit of the insurance contract and insurance rules with an indication of the “pitfalls” and a detailed explanation of all the points will help you avoid mistakes when concluding an insurance contract. We are an independent organization, and we will help protect your interests when concluding an insurance contract.